Einzigartig flexibel

Dank der Pensionskasse Freelance ist es auch Kleinverdienenden und Freischaffenden in der Medien- und Kommunikationsbranche möglich, eine 2. Säule aufzubauen, damit sie sich bei der Vorsorge nicht nur auf die AHV/IV verlassen müssen.

Massgeschneiderte Vorsorgelösung

Freischaffende im Bereich Medien und Kommunikation arbeiten in der Regel für mehrere Auftraggebende. Viele Freie haben ein unregelmässiges Einkommen oder arbeiten Teilzeit. Einige arbeiten neben einer Anstellung noch freiberuflich.

Für alle diese Freelancer:innen bietet die PK Freelance eine einzigartige, massgeschneiderte Vorsorgelösung:

  • Wir versichern das gesamte Einkommen vom ersten Franken an. Bei fast allen anderen Kassen werden die ersten rund 24'000 Franken des Jahreseinkommens nicht versichert. Und weil dieser «Koordinationsabzug» in der Regel pro Arbeitgeber:in erhoben wird, hätten die meisten Freien ohne die flexible Lösung der PK Freelance keine Möglichkeit, eine 2. Säule aufzubauen.
  • Die Hälfte der Pensionskassenbeiträge von 12.5 Prozent werden von den Arbeitgebenden geschuldet. Wir kassieren diese Beiträge für die Versicherten auch bei mehreren Unternehmen ein.
  • Zusätzlich können (teilweise) Selbständigerwerbende Pensionskassenbeiträge auf ihrem Einkommen bezahlen.

Einfache Anmeldung

Du meldest dich schriftlich, per Mail oder telefonisch bei der Pensionskasse Freelance, wo du alle nötigen Informationen erhältst. Danach beauftragst du mit dem von uns zur Verfügung gestellten Formular alle deine Arbeit- beziehungsweise Auftraggebenden, von deinen Honoraren BVG-Beiträge abzuziehen und diese auf dein Konto bei uns zu überweisen.

Dank langjähriger Zusammenarbeit zwischen Medienunternehmen und der Pensionskasse Freelance funktioniert dieses System problemlos. Auch immer mehr Arbeit- beziehungsweise Auftraggebende aus anderen Branchen rechnen für ihre freien Mitarbeitenden so ab. Selbständigerwerbende können ihre Beiträge selber einzahlen. Fehlende Beitragsjahre und höhere Einkommen können eingekauft und von den Steuern abgezogen werden.

Die Versicherten melden sich bei der PK Freelance an und beauftragen ihre Arbeit- und Auftraggebenden einmalig, die Beiträge mit der PK abzurechnen. Selbständige rechnen selbst ab.

Unsere Leistungen

Altersrente oder Kapitalbezug:

Bei der Pensionskasse Freelance gilt die flexible Pensionierung mit Stichalter 65. Du kannst dir ab dem 58. Altersjahr eine Rente auszahlen lassen oder das Sparkapital beziehen. Wenn du noch weiterarbeitest, kannst du aber auch bis zum Alter 70 Beiträge zahlen.

Invaliditätsrente:

Sollte dir etwas zustossen, hast du bei Erwerbsunfähigkeit zusätzlich zur meist bescheidenen IV-Rente Anspruch auf eine Invaliditätsrente der Pensionskasse.

Todesfallleistung:

Die Pensionskasse zahlt deiner Partnerin oder deinem Partner eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente und den Kindern eine Waisenrente oder ein Todesfallkapital aus. Die Regelung gilt nicht nur für Ehepaare und registrierte Partnerschaften, sondern auch für Konkubinatspaare, vorausgesetzt, du hast die Partnerschaft der Pensionskasse Freelance vorher gemeldet.

Freizügigkeitsleistung:

Lässt du dich anstellen, wird dein ganzes angespartes Kapital der Pensionskasse jenes Unternehmens überwiesen, für das du neu tätig bist.

Professionelle Betreuung:

Die Pensionskasse Freelance wird professionell geführt und untersteht der staatlichen Aufsicht. Halbjährlich bekommst du einen Kontoauszug, mit dem du kontrollieren kannst, ob die Arbeit- beziehungsweise Auftraggebenden für dich korrekt abrechnen. Ende Jahr zeigt dir der Versicherungsausweis deinen aktuellen Kontostand.